Legastheniehilfe - Rincke   Bad Homburg

Qualifiziertes Training für Menschen mit Legasthenie und LRS


Vertragsbedingungen ab 1. Mai 2021

 

1) Das Legasthenietraining findet in der Regel zweimal wöchentlich statt.

Die Trainingsstunde entspricht einer Zeitstunde.

 

2) Das Training findet in den hessischen Schulferien oder an den Feiertagen nur nach Absprache statt.

 

3) Trainingsstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden, ansonsten sind sie zu bezahlen.

 

4) Für Trainingsstunden, die seitens der Legastheniehilfe-Rincke abgesagt werden, können, wenn gewünscht, Ersatztermine gesucht und angeboten werden.

 

5) Die Bezahlung der Trainingsstunden erfolgt seitens der Eltern nach Rechnungsstellung. Zahlungsfrist sind 14 Tage. Abgerechnet werden nur Trainingsstunden, die tatsächlich stattgefunden haben oder zu spät abgesagt wurden.

 

6) Es besteht kein Anspruch darauf, dass Trainingsstunden, die aufgrund des Zuspätkommens eines Kindes nicht pünktlich beginnen konnten, zeitlich nach hinten verlängert werden.

 

7) Das Training findet in den Räumen der Legastheniehilfe-Rincke statt.

 

8) Alle Informationen über das Kind und seine Familie, die die Trainerin  im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, werden streng vertraulich behandelt.

Eine Abstimmung mit den Lehrkräften ist im Rahmen des Trainings sinnvoll und empfehlenswert, findet aber nur mit Rücksprache der Eltern statt.

 

9) Die Legstheniehilfe-Rincke arbeitet  nach der AFS-Methode, die auf Basis wissenschaftlicher Studien entwickelt wurde und weltweit erfolgreich von vielen Legasthenietrainern/-innen angewandt wird. Da der Erfolg des Trainings jedoch nicht nur von der Methode abhängt, sondern auch von vielen anderen Faktoren, wird darauf hingewiesen, dass Legastheniehilfe-Rincke keine Erfolgsgarantie gibt.

 

10) Die Legasthenietrainerin übernimmt während der Trainingsstunden die Aufsicht über das Kind. Sie haftet hierfür für Personen- und Sachschäden, die auf ihr Verschulden zurückzuführen sind, nicht aber für Personen- und Sachschäden, die durch das Kind verschuldet wurden. Für den Weg zum Training und den Heimweg bleiben die Eltern für ihre Kinder aufsichtspflichtig.

 

11) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und  ist beidseitig mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

 

12) Veränderungen der vertraglichen Vereinbarungen oder zusätzliche Absprachen müssen schriftlich  erfolgen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.